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   OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14   

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https://dejure.org/2014,26680
OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14 (https://dejure.org/2014,26680)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.09.2014 - 4 ME 201/14 (https://dejure.org/2014,26680)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. September 2014 - 4 ME 201/14 (https://dejure.org/2014,26680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 GG; § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG; § 81 Abs. 4 S. 1 AufenthG
    Nachweis einfacher Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einfacher Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, EMRK Art. 8
    Deutschkenntnisse, Spracherfordernis, Ehegattennachzug, deutscher Ehegatte, Visumsverfahren, Nachholung des Visumsverfahrens, Vietnam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache im Visumverfahren bei Ehegattennachzug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sprachnachweis als Nachzugsvoraussetzung im Visumverfahren kann im Einzelfall unzumutbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sprachnachweis als Nachzugsvoraussetzung im Visumverfahren kann im Einzelfall unzumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 6
  • NVwZ-RR 2014, 938
  • DÖV 2014, 1067
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
    Der Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug zu einem deutschen Ehepartner kann im Einzelfall gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn zumutbare Bemühungen des Ausländers zum Erlernen der Sprache ein Jahr lang erfolglos geblieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - 10 C 12.12 -, BVerwGE 144, 141).

    Es ist unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe auch grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass ein Ausländer, der zu seinem deutschen Ehepartner in das Bundesgebiet nachziehen will, bereits im Visumverfahren gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 5 und § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nachweisen muss, dass er sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.3.2011 - 2 BvR 1413/10 -, NVwZ 2011, 870; BVerwG, Urt. v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 -, BVerwGE 144, 141).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 ME 190/13

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Falle der Versagung des Aufenthaltstitels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
    Dies gilt in Ermangelung einer Übergangsvorschrift auch für den hier gegebenen Übergangsfall, bei dem die Fortbestandsfiktion zunächst noch eingetreten war und dann infolge des Versagungsbescheides der Antragsgegnerin noch vor der Gesetzesänderung entfallen war (eingehend hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 12.11.2013 - 13 ME 190/13 -, NVwZ-RR 2014, 157).

    Im Hinblick darauf, dass von dem Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gerechtfertigt ist, um dem Eindruck bei anderen Ausländern entgegen zu wirken, man könne durch die Einreise mit einem Schengen-Visum, das nicht für einen langfristigen Aufenthaltszweck erteilt worden ist, vollendete Tatsachen schaffen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.11.2013 - 13 ME 190/13 - Beschl. v. 27.7.2009 - 11 ME 171/09 -), wäre das von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eröffnete Ermessen darüber hinaus selbst dann nicht zugunsten der Antragstellerin auf Null reduziert, wenn es von vornherein als ausgeschlossen anzusehen wäre, dass sie sich bei einer Rückkehr nach Vietnam dort innerhalb eines Jahres die für eine Visumerteilung erforderlichen Deutschkenntnisse wird aneignen können.

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
    Sollte die Ablehnung des Visumantrags gleichwohl hierauf gestützt werden, wäre es der Antragstellerin zumutbar, von Vietnam aus dagegen zu klagen und zur Vermeidung einer unzumutbar langen Trennung von ihrem deutschen Ehegatten gegebenenfalls auch einen parallelen Antrag nach § 123 VwGO zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, Rn. 25).
  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
    Es ist unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe auch grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass ein Ausländer, der zu seinem deutschen Ehepartner in das Bundesgebiet nachziehen will, bereits im Visumverfahren gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 5 und § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nachweisen muss, dass er sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.3.2011 - 2 BvR 1413/10 -, NVwZ 2011, 870; BVerwG, Urt. v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 -, BVerwGE 144, 141).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
    Mit Art. 6 GG ist es grundsätzlich vereinbar, den ausländischen Ehepartner eines Deutschen auf die Nachholung eines erforderlichen Visumverfahrens und damit auf eine zeitweilige Trennung zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06 -, BVerfGK 13, 26).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2009 - 11 ME 171/09

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
    Im Hinblick darauf, dass von dem Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gerechtfertigt ist, um dem Eindruck bei anderen Ausländern entgegen zu wirken, man könne durch die Einreise mit einem Schengen-Visum, das nicht für einen langfristigen Aufenthaltszweck erteilt worden ist, vollendete Tatsachen schaffen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.11.2013 - 13 ME 190/13 - Beschl. v. 27.7.2009 - 11 ME 171/09 -), wäre das von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eröffnete Ermessen darüber hinaus selbst dann nicht zugunsten der Antragstellerin auf Null reduziert, wenn es von vornherein als ausgeschlossen anzusehen wäre, dass sie sich bei einer Rückkehr nach Vietnam dort innerhalb eines Jahres die für eine Visumerteilung erforderlichen Deutschkenntnisse wird aneignen können.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2011 - 11 ME 315/11

    Auslösen der Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG durch ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28. Mai 2013 aufgrund der seinerzeit bestehenden Rechtslage zwar zutreffend ausgeführt, dass der von der Antragstellerin während der Geltungsdauer ihres Schengen-Visums gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die gesetzliche Fiktion eines weiterhin erlaubten Aufenthalts nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ausgelöst hat und deshalb vorläufiger Rechtsschutz nach dem damaligen Recht nach § 80 Abs. 5 (und ggf. nach Abs. 7) VwGO zu gewähren war (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, InfAuslR 2012, 70).Die nach bisherigem Recht durch die Beantragung eines Aufenthaltstitels während der zeitlichen Geltungsdauer eines Schengen-Visums ausgelöste Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist zwischenzeitlich jedoch durch die Neuregelung des Art. 1 Nr. 27 a des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 (BGBl. I 2013, 3484) entfallen.
  • VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen

    Deshalb ist auch einem mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer zur Nachholung des Visumverfahrens eine vorübergehende Rückkehr in sein Heimatland zuzumuten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.10.2011 - 1 ME - 315/11 - InfAuslR 2012, 70 und Beschl. v. 18.09.2014 - 4 ME 201/14 - InfAuslR 2014, 421).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum deutschen Ehegatten; Visumverstoß;

    Im Hinblick darauf, dass vom Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gerechtfertigt ist, um dem Eindruck bei anderen Ausländern entgegen zu wirken, man könne durch die Einreise mit einem Visum, das nicht für einen langfristigen Aufenthaltszweck erteilt worden ist, vollendete Tatsachen schaffen (OVG Lüneburg, B.v. 18.9.2014 - 4 ME 201/14 - juris Rn. 9), sind an das Darlegungserfordernis im Rahmen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erhöhte Anforderungen zu stellen.
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